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Bauen & Wohnen

Vergünstigungen im Baugebiet
"Am westlichen Ortsrand"

Der Gemeinderat der Gemeinde Edelsfeld hat beschlossen, im Baugebiet „Am westlichen Ortsrand“ günstige Kaufoptionen einzuräumen.

So können z.B. die noch freien Grundstücke zwischen der B 85 und der Kleiberstraße als Erbbaugrundstücke erworben werden. Das hat den Vorteil, dass die Kosten für das Grundstück noch nicht sofort fällig werden. Bei einer Laufzeit von 99 Jahren wird für die ersten 10 Jahre ein jährlicher Erbbauzins von 1 % des Grundstückspreises erhoben, danach steigt der Zins auf 5 %. Ein Kauf des Grundstückes ist jederzeit möglich.

Neu ist auch die Gewährung einer Kinderermäßigung für alle noch nicht verkauften Grundstücke in diesem Baugebiet. Für jedes Kind des Bauherrn, für das er bei Vertragsabschluss Anspruch auf Kindergeld hat, wird der Kaufpreis um 500,00 € ermäßigt. Für jedes weitere Kind, das im Fall einer Erbbaurechtsbestellung zwischen Vertragsabschluss und Erwerb des Grundstücks geboren wird, ermäßigt sich der Kaufpreis bei Erwerb des Grundstücks um 500,00 €.




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